Allgemeine Buchungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich; Vertragssprache; Definition

§ 2 Teilnahmebedingungen; Pflichten bei Buchungen für Dritte

§ 3 Unsere Rücktrittsrechte: Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch einen Tour-Teilnehmer; gefährliche Umstände; Rücktrittsfolgen

§ 4 Stornierungsbedingungen für den Kunden

§ 5 Einschränkung von Aufrechnung und Zurückbehaltung

§ 6 Beschränkung unserer Haftung

§ 7 Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

Teilnahmebedingungen

§ 1 Geltungsbereich; Vertragssprache; Definition

§ 2 Persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme an den angebotenen Unternehmun- gen; (Auslands-)Krankenversicherung

§ 3 Hinweise auf Risiken, Eigenverantwortlichkeit der Tour-Teilnehmer

§ 4 Rücksichtnahme auf andere Tour-Teilnehmer; Foto-, Video und Tonaufnahmen; Keine Mitnahme von Tieren; Ausschluss von Tour-Teilnehmern

§ 5 Naturschutz; Alkoholkonsum; kein GPS-Tracking; Offenes Feuer; Lose Gegenstände; Zusammenbleiben der Gruppe

§ 6 Haftungsbeschränkung

§ 7 Nutzung von uns erhaltener Foto-/Videoaufnahmen

§ 8 Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Verbraucherstreitbeilegung

 

Allgemeine Buchungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich; Vertragssprache; Definition

(1) Die folgenden Allgemeinen Buchungsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Dr. Sebastian Schmidt – Land Water Adventures, Winzinger Straße 109, 67433 Neustadt an der Weinstraße (im Folgenden: „wir“, „uns“ oder „LWA“) und unseren Kunden (nachfolgend „Kunden“ genannt) geschlossen werden.

(2) Vertragssprache ist deutsch.

(3) Ist in unseren Buchungsbedingungen von „Unternehmung“ die Rede, sind hiermit alle bei uns buchbaren Touren, Kurse, Expeditionen oder sonstige Events gemeint.

(4) Diese Buchungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen an diesen erbringen.

§ 2 Teilnahmebedingungen; Pflichten bei Buchungen für Dritte

(1) Die „Teilnahmebedingungen“, die diesen AGB anhängen und zudem auf der Website https://www.land-water-adventures.com/de/agb zum Download bereitgestellt werden, liegen jeder Durchführung einer Unternehmung durch uns zugrunde.

(2) Unternehmungen können auch für Dritte gebucht werden. In diesem Fall verpflichtet sich der buchende Kunde, alle Dritte, für die die Buchung erfolgt (nachfolgend „Tour-Teilnehmer“), mit den Teilnahmebedingungen vertraut zu machen und deren Zustimmung dazu einzuholen.

(3) Jeder Tour-Teilnehmer muss die in den Teilnahmebedingungen genannten persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

§ 3 Unsere Rücktrittsrechte: Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch einen Tour-Teilnehmer; gefährliche Umstände; Rücktrittsfolgen

(1) Wir können bis 5 Tage vor Beginn der Unternehmung vom Vertrag zurücktreten, wenn die bei der Tourbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl für die Unternehmung nicht erreicht wird. Bei Expeditionen, Expeditionstouren und Expeditionskursen beträgt die Frist einen Monat.

(2) Wir können außerdem einzelne Tour-Teilnehmer von der Teilnahme an der Unternehmung ausschließen, sowohl vor als auch während der Unternehmung, und damit von dem Vertrag ganz bzw. – bei Buchung für mehrere Tour-Teilnehmer, bei denen jedoch nicht alle von den im Folgenden aufgeführten Punkte erfasst sind – teilweise zurücktreten, wenn und soweit

a) der Tour-Teilnehmer die Anforderungen an die persönlichen Voraussetzungen der Teilnahmebedingungen (§ 2) nicht erfüllt;

b) der Tour-Teilnehmer den in § 2 a) der Teilnahmebedingungen genannten Fragebogen und/oder einen Nachweis der Auslandskrankenversicherung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Buchung oder 3 Tage vor Beginn der Unter- nehmung, je nachdem welcher Zeitpunkt früher ist, übersendet. Wenn in der Bestätigung, dass wir den Vertrag annehmen, ein anderer Zeitraum hierfür angegeben ist, geht dieser vor;

c) unsere Auswertung des in § 2 a) der Teilnahmebedingungen genannten Fragebogens ergibt, dass der Tour-Teilnehmer durch die Teilnahme an der Unternehmung oder die Durchführung der Unternehmung gefährdet ist. Dem Tour-Teilnehmer bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein solches Risiko nicht gegeben ist;

d) das Auswärtige Amt für das Zielland der Unternehmung eine Reisewarnung herausgibt oder wenn die Wetter- und/oder Umweltbedingungen eine sichere Durchführung der Unternehmung unmöglich oder mit erheblichen Risiken verbunden erscheinen lassen.

(3) Der Rücktritt gemäß vorstehendem Abs. (2) a), c) und d) ist binnen einer Woche nach unserer Kenntnis von den zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen in Textform zu erklären.

(4) Im Falle unseres Rücktritts nach den vorstehenden Absätzen, außer im Falle (2) d) (Höhere Gewalt/Force-majeure), erhält der Kunde etwa geleistete Zahlungen für die bei uns gebuchte Unternehmung ganz oder teilweise erstattet, soweit diese vom Rücktritt betroffen ist. Bei Rücktritt von schon begonnenen Unternehmungen erhält der Kunde maximal 25% der Teilnahmegebühren, nicht aber bereits gezahlte Mietgebühren erstattet.
Im Fall (2) d) werden mindestens 3 Alternativtermine angeboten. Sollte keiner der Alternativtermine in Frage kommen, wird die bisher geleistete Zahlung in ein unbefristetes Guthaben umgewandelt.

(5) Im Falle des Rücktritts gemäß vorstehendem Abs. (2) b) hat sich der Kunde in Abweichung von vorstehendem Abs. (4) 25 % des auf den jeweiligen Tour-Teilnehmer entfallenden Reisepreises anrechnen zu lassen, es sei denn er weist nach, dass uns geringere oder gar keine Kosten entstanden sind.

§ 4 Stornierungsbedingungen für den Kunden

(1) Der Kunde ist gemäß den nachfolgenden Bedingungen zur Stornierung der Unternehmung berechtigt. Die Stornierung für einen Tour-Teilnehmer kann nur durch den Kunden erfolgen, der die Unternehmung gebucht hat und bedarf der Textform (insb. per E-Mail oder per Post). Bei Stornierung fallen die folgenden Kosten pro abgesagtem Tour-Teilnehmer („Stornierungskosten“) an:

Für Unternehumgen in Deutschland und solche Unternehmungen im Ausland, die nicht im Expeditionsstil stattfinden:

  • Stornierung bis zum 31. Tag vor Unternehmungsbeginn: 25 % des Tourenpreises (pro Tour-Teilnehmer)
  • Stornierung vom 30. bis zum 21. Tag vor Unternehmungsbeginn: 50 % des Tourenpreises (pro Tour-Teilnehmer)
  • Stornierung vom 20. bis zum 8. Tag vor Unternehmungsbeginn: 75 % des Tourenpreises (pro Tour-Teilnehmer)
  • Stornierung ab dem 7. Tag vor Unternehmungsbeginn: 100 % des Tourenpreises (pro Tour-Teilnehmer)

Für Unternehmungen im Ausland die im Expeditionsstil stattfinden, insbesondere solche Unternehmungen, die als Expedition, Expeditionskurs oder Expeditionstour gekennzeichnet sind (im nachfolgenden "Expeditionen" genannt):

  • Stornierung bis zum 181. Tag vor Unternehmungsbeginn: 25 % des Tourenpreises (pro Tour-Teilnehmer)
  • Stornierung vom 180. bis zum 91. Tag vor Unternehmungsbeginn: 50 % des Tourenpreises (pro Tour-Teilnehmer)
  • Stornierung vom 90. bis zum 61. Tag vor Unternehmungsbeginn: 75 % des Tourenpreises (pro Tour-Teilnehmer)
  • Stornierung ab dem 60. Tag vor Unternehmungsbeginn: 100 % des Tourenpreises (pro Tour-Teilnehmer)

Bei nach Teilnehmer-Anzahl gestaffelten Tourenpreisen ist der Stichtag für die Berechnung des finalen Tourenpreises der 60. Tag vor Unternehmungsbeginn. Buchungen und Stornierungen nach diesem Tag wirken sich nicht mehr auf den finalen Tourenpreis aus.

Für reserviertes Miet-Equipment erfolgt bei Stornierung bis zum 31. Tag vor Unternehmungsbeginn (bis zum 62. Tag bei Expeditionen) die vollständige Erstattung bereits gezahlter Miet-Gebühren. Ab dem 30. Tag vor Unternehmungsbeginn (ab dem 61. Tag bei Expeditionen) erfolgt eine Erstattung von 75% bereits gezahlter Miet-Gebühren und ab dem 14. Tag vor Unternehmungsbeginn erfolgt für alle Unternehmungen eine Erstattung von 50% bereits gezahlter Miet-Gebühren.

(2) Maßgeblich für die Wahrung der Fristen ist der Eingang der Stornierung bei uns.

(3) Wird für den stornierten Tour-Teilnehmer ein Ersatzteilnehmer, der die Anforderungen der Teilnahmebedingungen (§ 2) erfüllt, benannt, entfallen die Stornierungskosten zugunsten einer Bearbeitungsgebühr.

(4) Führt die Stornierung zu einer Erstattung von weniger als 200 €, erfolgt diese durch einen Gutschein.

(5) Die vorstehenden Abs. (1) bis Abs. (4) gelten nicht automatisch für Unternehmungen, die ein Kunde exklusiv gebucht hat. 25% des Gesamtpreises der exklusiv gebuchten Unternehmung werden in jedem Fall als Stornierungskosten einbehalten. Darüber hinaus werden sich die Parteien in diesem Fall über Stornierungsbedingungen verständigen. In Angebot/Auftragsbestätigungen genannte Bedingungen gelten mit Vorrang.

(5) In Beschreibungen spezieller Unternehmungen genannte Stornierungsbedingungen haben stets Vorrang vor den vorstehenden Absätzen (1) bis (4).

(6) Umbuchungen sind möglich. Als Umbuchungen werden dabei die folgenden Vorgänge nach erfolgter Buchung bezeichnet: Änderung des Datums der Teilnahme in derselben Unternehmungsart, Änderungen auf eine andere Unternehmung, wenn logistisch möglich und bei Erfüllen der Anforderungen aus § 3 (unterliegt der Einzelfall-Prüfung).

Dabei erfolgen Umbuchungen bis 6 Monate vor Teilnahmebeginn der ursprünglich gebuchten Unternehmung gegen eine Bearbeitungsgebühr.

Umbuchungen später als 6 Monate vor Teilnahmebeginn der ursprünglich geplanten Unternehmung erfolgen als Stornierung und anschließender Neu-Buchung. Die Stornierung erfolgt gemäß der vorstehenden Absätze (1) - (4).

Expeditionen sowie Exklusivbuchungen sind von Umbuchungen ausgeschlossen.

(7) Bei Stornierungen oder Umbuchungen bleibt dem Kunden stets die Möglichkeit, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich geringer ausfällt als die Stornierungskosten gemäß vorstehendem Abs. (1). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch uns im Einzelfall ist im Übrigen durch diese Klausel nicht ausgeschlossen.

§ 5 Einschränkung von Aufrechnung und Zurückbehaltung

Gegenüber den Zahlungsansprüchen von LWA sind die Aufrechnung und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur mit anerkannten und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Einer anerkannten Forderung steht eine von LWA ausdrücklich als nicht bestrittenen bezeichnete Forderung gleich. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche bleibt der Kunde jedoch auch ohne vorstehende Einschränkung berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht.

§ 6 Beschränkung unserer Haftung

(1) Eine Haftung von uns besteht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Wir haften dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerech- net werden muss. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

(2) Wir haften nicht für Ereignisse höherer Gewalt, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt dabei nur dann als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.

(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Die Haftungsbeschränkung gemäß vorstehenden Abs. (1) bis (3) gilt nicht

a) bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht) und

b) für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

c) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

§ 7 Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, unterliegen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag mit uns der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte an unserem Sitz (Neustadt an der Weinstraße). Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland und der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können.

(2) Auf die zwischen uns und unseren Kunden auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(3) Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem ein Kunde, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben davon unberührt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Gültigkeit im Übrigen unberührt.

(5) Wir sind grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Teilnahmebedingungen

§ 1 Geltungsbereich; Vertragssprache; Definition

(1) Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Unternehmungen, die durch Dr. Sebastian Schmidt – Land Water Adventures, Winzinger Straße 109, 67433 Neustadt an der Weinstraße (im Folgenden: „wir“, „uns“ oder „LWA“) durchgeführt werden.

(2) Vertragssprache ist deutsch.

(3) Ist in unseren Buchungsbedingungen von „Unternehmung“ die Rede, sind hiermit alle bei uns buchbaren Touren, Kurse, Expeditionen oder sonstige Events gemeint.

§ 2 Persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme an den angebotenen Unternehmunen; (Auslands-)Krankenversicherung

(1) Tour-Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen nur mit einer – im Vorfeld der Unternehmung vorliegenden – schriftlichen Erlaubnis oder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

(2) Die Tour-Teilnehmer müssen gesundheitlich in der Lage sein, an den gebuchten Unternehmungen teilnehmen zu können, das heißt insbesondere, dass die zur sicheren Teilnahme notwendige physische und psychische Grundfitness vorhanden sein muss.

a) Bei einigen Unternehmungen müssen daher im Vorfeld die Tour-Teilnehmer einen Fragebogen ausfüllen, der gesundheitliche Risiken abklären soll. Der Fragebogen ist nur bei ausgewählten und anspruchsvollen Mehrtagestouren nötig.

b) Ohne ausdrückliche Vereinbarung im Einzelfall fehlt es an den persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme, wenn bei dem Tour-Teilnehmer einer der nachfolgenden Erkrankungen vorliegt:

  • Akute degenerative Wirbelsäulenerkrankungen (Bandscheibenvorfall)
  • Akute degenerative Knochenerkrankungen
  • Akute Verletzungen im Bewegungsapparat die eine sportliche Belastung nicht zulassen
  • Starke Herzinsuffizienz/Herzfehler
  • Akute psychische Erkrankungen (z.B. wahnhafte oder psychotische Zustände)
  • Nichtschwimmer

(3) Jeder Tour-Teilnehmer muss krankenversichert sein und einen amtlichen Lichtbildausweis sowie einen Versicherungsnachweis (z.B. Versichertenkarte) mitführen. Wenn und soweit die Unternehmung im Ausland stattfindet, hat der Tour-Teilnehmer eine ausreichende Auslandskrankenversicherung, die auch die Art der Unternehmung abdeckt, nachzuweisen. LWA weist darauf hin, dass einige Auslandskrankenversicherungen Packrafting als „Risikosportart“ vom Versicherungsschutz ausnehmen.

§ 3 Hinweise auf Risiken, Eigenverantwortlichkeit der Tour-Teilnehmer

(1) Trotz sorgfältiger Planung und Konzeption zur Risikominimierung, sind Outdoor-Unternehmungen grundsätzlich mit Risiken durch Wetter, Eigenverhalten, Materialverhalten, Personenverhalten, Tiere, Bäume, Steinschlag und weiteren allgemeinen Umwelteinflüssen, sowie Einflüsse nicht-urbanen Geländes abseits von Wegen, im Wald, an Hängen und in Gewässernähe verbunden.

(2) Die Angaben zu gesundheitlichen Risiken in dem in § 2 dieser Teilnahmebedingungen genannten Fragebogen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Angaben werden von uns ohne Hinzuzuziehung ärztlichen Rats überprüft. Wir empfehlen daher ausdrücklich die Einholung von (fach-)ärztlichem oder psychologischem Rat, wenn der Tour-Teilnehmer sich in Bezug auf seine Eignung zur Teilnahme unsicher ist.

§ 4 Rücksichtnahme auf andere Tour-Teilnehmer; Foto-, Video und Tonaufnahmen; Keine Mitnahme von Tieren; Ausschluss von Tour-Teilnehmern

(1) Während einer Outdoor-Aktivität sind alle beteiligten Personen in besonderem Maße eine solidarische Gemeinschaft mit wenigen Rückzugsmöglichkeiten und intensivem persönlichen Kontakt. Auf das Bemühen um gegenseitige Rücksichtnahme sowie respektvollen Umgang mit den verschiedenen Charakteren dieser Gemeinschaft, Ausgleich der verschiedenen Voraussetzungen der Einzelnen und ehrliches, ruhiges und motivierendes Verhalten muss daher besonderer Wert gelegt werden. Sollte ein Tour-Teilnehmer physisch oder psychisch nicht mehr in der Lage sein, die Unternehmung weiter durchzuführen, wird die Situation mit oberster Priorität auf der Sicherheit dieses Tour-Teilnehmers und nachgeordneter Priorität auf die weitere Durchführung der Unternehmung gelöst.

(2) Foto-, Video- und Tonaufnahmen von Tour-Teilnehmern oder Guides sind nur mit Zustimmung der jeweils aufgenommenen Person und in Abstimmung mit dem Tour- guide zulässig.

(3) Die Mitnahme von Tieren kann aus Sicherheitsgründen und Rücksichtnahme nicht gestattet werden.

(4) Bei schweren Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen sind wir berechtigt, den Tour-Teilnehmer vor Ende der Unternehmung von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

§ 5 Naturschutz; Alkoholkonsum; kein GPS-Tracking; Offenes Feuer; Lose Gegenstände; Zusammenbleiben der Gruppe

(1) Alle an unseren Outdoor-Aktivitäten Beteiligten verpflichten sich, keinen Müll oder sonstige Gegenstände in der Natur zu hinterlassen. Wir verlassen Lagerplätze so weit wie möglich ohne Spuren und bewegen uns insgesamt respektvoll, umsichtig und in angemessener Lautstärke in der Natur. Die „Leave No Trace Ethics“, abrufbar unter www.land-water-adventures.com/de/naturschutz sind einzuhalten.

(2) Alkoholkonsum ist auf Abende im Lager und allgemein auf ein vernünftiges Maß einzuschränken. Bei anstehenden Nachtwanderungen bzw. Teilstrecken von Touren bei Nacht und Tourenabschnitten auf dem Wasser ist Alkoholkonsum gänzlich untersagt. Die lokalen Gesetze hinsichtlich Alkohol- und Drogenkonsum sind zu beachten.

(3) Das Aufzeichnen der Routen über GPS-Geräte („Tracking“) ist nur mit vorheriger Zustimmung des Tour-Guides gestattet.

(4) Offenes Feuer ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Rauchen in der Nähe von Packrafts, Zelten, Isomatten, Schlafsäcken oder Wäldern ist strengstens untersagt.

(5) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass lose Gegenstände in Booten der besonderen Gefahr des Verlusts, insbesondere Untergangs, unterliegen.

(6) Verlassen einzelne Tour-Teilnehmer die Gruppe oder das Camp, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Derartige Alleingänge sind mit dem Guide abzustimmen.

§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) Eine Haftung von uns besteht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Wir haften dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

(2) Wir haften nicht für Ereignisse höherer Gewalt, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt dabei nur dann als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.

(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Vorstehende Haftungsbeschränkung gemäß Abs. (1) bis (3) gilt nicht

a) bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht) und

b) für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

c) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

§ 7 Nutzung von uns erhaltener Foto-/Videoaufnahmen

Von uns zur Verfügung gestellte Foto- und/oder Videoaufnahmen, dürfen ausschließlich zu privaten Zwecken nach Maßgabe der nachfolgenden Regeln verwendet werden:

(1) Die Foto- und/oder Videoaufnahmen dürfen für den privaten Gebrauch vervielfältigt, bearbeitet, umgestaltet und ausgedruckt werden. Es dürfen im privaten Rahmen auch Kopien, sei es digital oder als Ausdruck, an Familie und Freunde weitergegeben werden, jedoch nicht ohne diese auf die nachstehenden Beschränkungen hinzuweisen.

(2) Die Foto- und/oder Videoaufnahmen dürfen im Rahmen einer privaten Verwendung auf Webseiten, die ausschließlich privaten Zwecken dienen, sowie auf eigenen priva-ten Seiten in sozialen Netzwerken bzw. privaten Seiten von Freunden (nur natürliche Personen) in sozialen Netzwerken öffentlich zugänglich gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass unmittelbar bei den Foto- und/oder Videoaufnahmen einen Copyright-Vermerk wie folgt angebracht wird:

Copyright: Land Water Adventures oder

© Land Water Adventures oder

(c) Land Water Adventures

(3) Eine Veröffentlichung in Printmedien ist nicht erlaubt.

(4) Bei Veröffentlichung in privaten Social Media Profilen ist eine Verlinkung auf den jeweiligen Social Media Kanal von Land Water Adventures notwendig und ausreichend.

(5) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die Weitergabe der Foto- und/oder Videoaufnahmen oder das öffentliche Zugänglichmachen die Einwilligung der anderen dort abgebildeten bzw. aufgenommenen Personen notwendig sein kann. Eine solche Einwilligung haben wir für die Zwecke anderer Tour-Teilnehmer, die von uns die Aufnahmen erhalten, nicht eingeholt. Es steht daher allein in der Verantwortung des Empfängers der Aufnahmen, zu klären, ob die Einwilligung anderer auf den Foto- und/oder Videoaufnahmen abgebildeter bzw. aufgenommener Personen für eine Weitergabe der Foto- und/oder Videoaufnahmen oder das öffentliche Zugänglichmachen derselben notwendig ist und dafür, diese Einwilligung einzuholen.

(6) Jegliche kommerzielle Nutzung der Foto- und/oder Videoaufnahmen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LWA ausdrücklich verboten.

§ 8 Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Verbraucherstreitbeilegung

(1) Auf diese Teilnahmebedingungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Gültigkeit im Übrigen unberührt.

(3) Wir sind grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Download der Teilnahmebedingungen